Im Hinblick auf den ersten Punkt kritisiert der WiE, dass eine WEG einer juristischen Person gleichgestellt ist, es sich bei den Wohnungseigentümern aber um Privatpersonen handelt. Dies führe dazu, dass WEG, die selbst Strom produzieren und verbrauchen wollen, nicht wie Eigenversorger, sondern wie Stromanbieter behandelt werden würden. Daher müssten sie unter anderem eine Vielzahl von Unterlagen ausfüllen.
Bezüglich des zweiten Punktes erläutert der WiE, dass eine Solaranlage für eine WEG nur dann wirtschaftlich ist, wenn alle Bewohner den Solarstrom beziehen und nicht nur Wohnungseigentümer, die in ihren Wohnungen leben. Daher fordert der WiE, dass auch Mieter zur Abnahme des WEG-Solarstroms verpflichtet werden können.
Quelle und weitere Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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