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BG BAU: Änderungen 2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) führt 2024 neue Regelungen und Services ein. Dazu gehört der 4. Gefahrtarif, der die Beitragsermittlung durch die Zuordnung von Gefahrklassen zu den Tarifstellen neu regelt. Diese Änderung betrifft Unternehmen im Bereich Fertighausbau und Fertigteilherstellung, die anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.

Eingeführt wird auch ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen, das das bisherige System sv.net ersetzt. Dieses Portal dient der verschlüsselten Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und erfordert eine Registrierung mit einem Elster-Unternehmenszertifikat.

Ab 2024 müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Die BG BAU stellt hierfür ein Onlineformular und das Kundenportal „meine BG BAU“ zur Verfügung. Bis Ende 2027 sind jedoch noch Meldungen per Post oder Fax möglich.Quelle und weitere Informationen: bgbau.de
© Fotolia

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