Während der Abnahme sollten alle Leistungen gemäß Bauvertrag überprüft werden. Es ist üblich, dass Mängel dokumentiert und Fristen für deren Behebung gesetzt werden. In der Regel wird ein Teil der Schlusszahlung zurückgehalten, bis alle Mängel behoben sind. Dies schützt den Bauherren vor dem Risiko, für mangelhafte Leistungen zu zahlen. Es ist wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine objektive Bewertung der Bauqualität zu gewährleisten. Der Bauherr sollte darauf bestehen, dass alle relevanten Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten und klare Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung getroffen werden.
Dies ist besonders wichtig, da die Bauabnahme auch aus rechtlicher Sicht entscheidend ist. Denn nach der Bauabnahme beginnt die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Bauherr fortan für das Aufdecken und Beweisen von Mängeln verantwortlich ist. Zudem startet mit der Abnahme die fünfjährige Gewährleistungsfrist. In diese Zeit können Ansprüche wegen Baumängeln geltend gemacht werden.
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