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Heizen: Sozialleistungen auch für Menschen mit Einkommen möglich

Auch Menschen mit regulärem Einkommen können unter Umständen Sozialleistungen für hohe Heizkosten beanspruchen. Diese Hilfen sind zum einen möglich, wenn ein eigenständiger Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen wurde. Zum anderen können sie auch beantragt werden, wenn die Kosten durch die Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter abgerechnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Zudem seien auch bei akuter Bedrohung durch Energieabschaltung, beispielsweise bei ausstehender Öllieferung oder drohender Stromsperre, staatliche Zuschüsse oder Darlehen möglich. Der Antrag auf Unterstützung muss schriftlich und zeitnah eingereicht werden, auch wenn er zunächst unvollständig ist.

Der Anspruch auf Sozialleistungen und die Höhe der Förderung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Höhe der Miet- und Heizkosten. Es gibt Fristen für die Antragstellung, die beachtet werden müssen.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
© wavepoint

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