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Vorvertragliche Information

1. Eigenschaft der Dienstleistung

Nachweis einer Vertragsgelegenheit und/oder Vermittlung einer Vertragsgelegenheit zum Kauf oder zur Miete einer Immobilie oder eines Grundstücks. „Immobilienmakler“

2. Vertragspartner des Maklervertrages

Müller & zum Felde Immobilien GbR, Schuhstr. 1, 29221 Celle

Fon: 05141 94737-0; Fax 05141 / 94737-94

eMail: mail@mueller-zum-felde.de

3. Gesamtpreis der Dienstleistung

Der Verbraucher ist zur Entrichtung der versprochenen Maklerprovision nur verpflichtet, wenn der Kauf- bzw. Mietvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt. Die Provision beträgt

  •  für den Verbraucher/Auftraggeber je nach Objekt/Verkaufsfall von 3,57 % bis 7,14 % vom Kaufpreis, inkl. 19% MwSt., des im Kaufvertrag vereinbarten Gesamtkaufpreises. Individuelle Abweichungen davon bedürfen je nach Objekt und Auftrag der gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
  •  für den Verbraucher/Auftraggeber im Vermietungsfall 2,38 Monatskaltmieten einschließlich 19% MwSt. individuelle Abweichungen davon bedürfen je nach Objekt und Auftrag der gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

Der Anspruch auf den Maklerlohn entsteht mit Zustandekommen des Kauf- bzw. des Mietvertrages und ist zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

4. Doppeltätigkeit

Das Unternehmen Müller & zum Felde Immobilien GbR ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner des Verbrauchers/Auftraggebers (Verkäufer/Käufer bzw. Vermieter/Mieter) gegen Entgelt tätig zu sein sowie im Gemeinschaftsgeschäft mit anderen Maklern den Vertragsgegenstand zu erfüllen.

5. Zahlungs- Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Laufzeiten

Laufzeit

Der Maklervertrag läuft für Verbraucher/Auftraggeber, die ein Objekt zum Kauf- bzw. zur Miete stehend anbieten, als qualifizierter Alleinauftrag zunächst über einen festen Zeitraum von 6 Monaten ab Auftragserteilung an den Makler, vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsfrist. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 3 Monate, sollte er nicht zuvor gekündigt werden und endet auf jeden Fall nach einem Jahr. Während der Laufzeit des Alleinauftrages verpflichtet sich der Makler, nachhaltig im Interesse des Verbrauchers tätig zu werden. Im Gegenzug verzichtet der Verbraucher auf die Inanspruchnahme der Dienste anderer Makler. Verbraucher/Auftraggeber, die ein Objekt kaufen bzw. anmieten möchten, schließen i.d.R. einen einfachen Maklervertrag mit dem nachweisenden Makler, vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsfrist. Individuelle Abweichungen davon bedürfen je nach Objekt und Auftrag der gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

Kündigung

Der Makleralleinauftrag kann während der vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund in Textform (per Brief, EMail oder Fax, gerichtet an den Makler) gekündigt werden. Außerhalb der Laufzeit als Alleinauftrag können beide Parteien den Maklervertrag mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Individuelle Abweichungen davon bedürfen je nach Objekt und Auftrag der gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

Zahlungsbedingung und Fälligkeit

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

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